Teil 3: Erwerbsunfähigkeit und Erwerbsausfall – das müssen Selbstständige wissen

Mär 31, 2022.

Wer als Angestellte oder Angestellter in einem Unternehmen arbeitet, ist im Falle einer Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall gut abgesichert. Als selbstständig erwerbende Person in einer Einzelunternehmung sieht die Sache etwas anders aus. Denn hier sind Sie nicht automatisch gegen Unfall und Krankheit versichert.

Krankentaggeldversicherung? Das gilt es zu beachten

Um massive Lohneinbussen zu verhindern, sollten Sie sich unbedingt ausreichend absichern. Wenn Sie die Rechtsform der Einzelunternehmung gewählt haben und keine weiteren Personen in diesem Unternehmen angestellt sind, können Sie für die sofortige Unterstützung nach einem Ereignis eine Unfall- und Krankentaggeldversicherung abschliessen (Leistungsdauer maximal 720 oder 730 Tage). Wie lange Sie nach einem Unfall beziehungsweise dem Krankwerden warten müssen, bis die Versicherung zahlt (Karenzfrist), hängt von verschiedenen Faktoren ab. Je nach Tätigkeit und finanzieller Situation können Sie eine längere Wartezeit selbst überbrücken und so Prämien sparen. Auch die Höhe des Taggelds sollten Sie von Ihrer Situation und der Familienkonstellation abhängig machen.

 

Wenn die Erwerbsunfähigkeit längerfristig ist

Aber nicht nur für kurzfristige Ausfälle sollten Sie sich absichern. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente, die Unfall und Krankheit finanziell abdeckt und frühestens nach 12, spätestens nach 24 Monaten zum Einsatz kommt, sollte ebenfalls abgeschlossen werden. Die Leistungen aus der Invalidenversicherung (erste Säule) sind bei einer Vollinvalidität von den Beitragsjahren, vom Einkommen sowie von allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften abhängig und betragen monatlich zwischen CHF 1’195 und CHF 2’390. Bitte beachten Sie, dass allfällige Kinderrenten noch nicht einberechnet sind.

Mehr erfahren

Teil 1: Allgemeine Informationen bei einer Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit erhalten Sie in unserem Artikel «Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit und Unfall»

 

Teil 2: Sie möchten mehr zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit erfahren? Dann lesen Sie jetzt Teil 2 «Wenn aus der Erwerbsunfähigkeit eine Invalidität wird»

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